Aufnahmeverfahren

Der Weg zu uns

Die Erich Kästner-Schule besuchen Kinder, die in ihrer sprachlichen Entwicklung in solchem Maße eingeschränkt sind, dass ihnen die Teilhabe am Unterricht einer allgemeinen Schule nicht (oder zumindest in nicht ausreichendem Maße) möglich wäre.

Der Förderschwerpunkt sämtlicher Schülerinnen und Schüler der Erich Kästner-Schule liegt eindeutig im Bereich Sprache (gesprochene und geschriebene Sprache).

Voraussetzung für den Besuch dieser Schule ist allerdings auch eine durchschnittliche Intelligenz, da die Erich Kästner-Schule Künzelsau sowohl nach dem Bildungsplan der Schule für Sprachbehinderte als auch nach dem Bildungsplan der Grundschule arbeitet.

Damit ein Kind überhaupt die Erich Kästner-Schule besuchen darf, muss es zunächst eine umfangreiche Diagnostik durchlaufen und es muss vom Staatlichen Schulamt Künzelsau der Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot im Förderschwerpunkt Sprache festgestellt worden sein.

 

Wie läuft dieses Verfahren ab?

  1. Die Eltern stellen einen Antrag zur „Klärung des Anspruchs auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot“ beim Staatlichen Schulamt Künzelsau. In der Regel sind die entsprechenden Formulare bei der örtlichen Grundschule erhältlich, diese sollte im Übrigen auch über die Antragstellung informiert werden.
    Wichtig: Der Antragstermin ist bereits Anfang / Mitte Dezember im Vorschuljahr des Kindes.
    Dem Antrag fügen die Eltern alle Unterlagen bei, die ihnen wichtig erscheinen (vor allem aber Arztberichte, Bericht der Logopädie / Ergotherapie, Ergebnisse der Einschulungsuntersuchung, Bericht des Kindergartens, Bericht der Frühförderung,…)

 

  1. Das Staatliche Schulamt sichtet die Unterlagen und beauftragt ein Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum mit der Erstellung eines Gutachtens.

 

  1. Eine Lehrkraft des Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums nimmt mit den Eltern Kontakt auf und vereinbart Termine für die Diagnostik.
    Hierzu gehören unter anderem:
    Anamnese (Vorgeschichte), ausführliche Überprüfung der sprachlichen Entwicklung, Überprüfung der Intelligenz, Überprüfung weiterer Bereiche (z.B. Motorik, Wahrnehmung etc.). Bei Bedarf werden auch weitere Fachleute (z.B. Lehrkräfte aus anderen sonderpädagogischen Fachrichtungen) mit ins Boot geholt, um sich ein umfassendes Bild des Kindes zu machen.

 

  1. Nach der Diagnostik erstellt die beauftragte Lehrkraft ein sonderpädagogisches Gutachten, dessen Inhalte mit den Eltern besprochen werden.

 

  1. Im Anschluss wird das Gutachten an das Staatliche Schulamt Künzelsau übergeben. Dieses legt auf Grundlage des Gutachtens fest, ob Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot besteht und in welcher Form / an welcher Schule.