Herzlich willkommen!

Meldefrist Ganztagesbetreuung – Hinweise des Schulträgers:

An die Erziehungsberechtigten, deren Kinder zum Schuljahr 2026/2027 in die Klassenstufe 1 einer Grundschule, der Grundstufe eines SBBZ oder in eine Juniorklasse kommen:

Alle Kinder, die zum Schuljahr 2026/2027 in

  • die Klassenstufe 1 einer Grundschule
  • die Klassenstufe 1 der Grundstufe eines Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ) oder
  • eine Juniorklasse

im Hohenlohekreis eintreten, haben ab ihrem ersten Schultag einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung. Dieser Betreuungsanspruch beträgt 8 Stunden pro Tag. Er besteht in jeder Woche von Montag bis Freitag, ausgenommen Feiertage. Er gilt in allen Schulzeiten und mit Ausnahme von vier Wochen auch in den Schulferien. Die Erziehungsberechtigten entscheiden, in welchem Umfang sie den Betreuungsanspruch ihrer Kinder wahrnehmen.

Durch Schulunterricht oder andere verbindliche Schulangebote wird der Betreuungsanspruch erfüllt.

Sofern Sie den Betreuungsanspruch Ihres Kindes darüber hinaus an Schultagen und/oder an Ferientagen im Zeitraum zwischen dem ersten Schultag Ihres Kindes und dem 31.07.2027 wahrnehmen wollen, haben Sie Ihre Wohnsitzgemeinde bis zum 15.03.2026 hierüber zu informieren. Die Einhaltung dieser Frist dient dazu, die von Ihnen gewünschte Betreuung im erforderlichen Umfang rechtzeitig zu organisieren.

Bitte unterrichten Sie daher Ihre Wohnsitzgemeinde bis zum 15.03.2026 über den Bedarf für die Betreuung Ihres Kindes im Schuljahr 2026/2027. Sie können die Bedarfsmitteilung an Ihre Stadt/Gemeinde per Mail, per Brief oder, sofern die Städte/Gemeinden dies anbieten, online übermitteln. Bitte geben Sie bei der Bedarfsmitteilung unbedingt an, wenn Ihr Kind nicht die Grundschule am Wohnort, sondern ein SBBZ oder eine Privatschule besuchen wird. Wichtig ist auch Ihre Angabe darüber, ob Sie die Betreuung trotzdem an Ihrem Wohnort oder am Schulort wünschen.

Beachten Sie bei Ihrer Bedarfsmeldung bitte, dass die Betreuung Ihres Kindes entgeltpflichtig ist. Die Entgeltsätze werden von den jeweiligen Städten und Gemeinden bzw. den Schulträgern festgesetzt.

Zur Klarstellung weisen wir darauf hin, dass Ihre Bedarfsmeldung keine automatische Zusage der gewünschten Betreuung am gewünschten Ort bewirkt. Sie werden zur Betreuung Ihres Kindes rechtzeitig vor dem Start des neuen Schuljahres informiert.

Für etwaige Rückfragen zu Ihrer Bedarfsmeldung und zu den kommunalen Betreuungsangeboten wenden Sie sich bitte an Ihre Wohnsitzgemeinde. Sollte Ihr Kind die Geschwister-Scholl-Schule Künzelsau oder die Erich Kästner-Schule Künzelsau besuchen, können Sie sich auch gerne unter Kreisschulen-Bildung@hohenlohekreis.de direkt an das Landratsamt wenden.

 

Fotos: Maximiliane Höppel

 

Weitere Informationen über unsere Schule finden Sie auch in der Schulbroschüre der Landkreis-Schulen ab Seite 82:

Die Schulen des Hohenlohekreises

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